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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der your product Prof. Dr. Sebastian Mader und Theresia Strohschein-Mader GbR

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle von uns erbrachten oder zu erbringenden Leistungen sowie für alle Rechte und Pflichten, die gegenüber unseren Kunden bestehen.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen eines Kunden gelten nur dann und nur insoweit, als wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.  Unsere AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis abweichender, entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden/ der Kundin Lieferung an den/der Kunden/Kundin vorbehaltlos erbringen/ausführen.
  2. Vertragsabschluss/Änderungen
    1. Unsere Angebote sind freibleibend.  Ein Vertrag mit uns kommt erst dann zustande, wenn unser Angebot von dem Kunden/ der Kundin vorbehaltlos angenommen worden ist oder ihm/ihr unsere schriftliche Auftragsbestätigung zugegangen ist oder wir mit der Ausführung der Leistung begonnen haben.
    2. Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
    3. "Schriftlich" im Sinne dieser AGB ist auch die Kommunikation per E-Mail, per E-Mail als Anhang übersandte Dateien jedoch nur, wenn sie einen handschriftlich unterzeichneten Inhalt haben und in PDF- oder JPG-Dateiform übermittelt worden sind.
  3. Leistungsumfang
    1. Inhalt und Umfang unserer Leistungen beschränken sich auf die vertraglich ausdrücklich festgelegten Parameter, wie die Beschreibung des Ziels, eines Designs, technischer Eigenschaften/Daten, ästhetische Wünsche etc.
    2. Ergeben sich während unserer Leistungserbringung neue Erkenntnisse oder Anforderungen oder Wünsche unseres Kunden/ unserer Kundin, die Einfluss auf unsere Leistung haben, so bestimmen diese die von uns zu erbringende Leistung erst, wenn darüber eine Vertragsänderung einschließlich einer Einigung über die Auswirkungen auf unsere Vergütung herbeigeführt worden ist.
  4. Mitwirkungspflichten
    1. Der Kunde/ Die Kundin hat uns alle für die Durchführung und unsere Leistung erforderlichen Sachmittel und relevanten Umstände rechtzeitig auf seine Kosten zur Verfügung zu stellen.  Wir sind nicht verpflichtet, das, was uns zur Verfügung gestellt wurde, auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen, soweit wir nicht ausdrücklich eine Überprüfung als Vertragspflicht übernommen haben.
    2. Soweit es für unsere Leistungen erforderlich ist, dass unser Kunde/ unsere Kundin eigenes Personal, eigene Sachmittel oder Ansprechpartner zur Verfügung stellt, hat er dies stets in dem für unsere Leistungserbringung erforderlichen Umfang zu bewirken. Dies gilt sinngemäß für sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden/ der Kundin.
  5. Abnahme
    1. Jede in unserem Angebot oder Auftragsbestätigung beschriebene Leistungsphase hat der Kunde/ die Kundin nach Erbringung der entsprechenden Leistung abzunehmen.
    2. Die Abnahme gilt als stillschweigend erfolgt, wenn mit den Leistungen der darauffolgenden Leistungsphase begonnen worden ist, ohne dass der Kunde/ die Kundin innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widersprochen hat.
    3. Durch die Abnahme einer Leistungsphase wird das bisherige Arbeitsergebnis zur verbindlichen Grundlage unserer weiteren Leistung.
    4. Die Abnahme kann nicht aus Gründen des Nichtgefallens verweigert werden. Maßgeblich für die Abnahmefähigkeit ist einzig die fachgerechte Leistung gemäß vereinbarten Vorgaben.
  6. Fristen
    1. Fristen, unsere Leistungen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ganz oder teilweise erbracht zu haben, gelten nur dann, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich anerkannt haben.
    2. Solche Fristen gelten nicht, wenn unser Kunde/ unsere Kundin seine Mitwirkungspflichten nicht einhält oder sich mit der Zahlung unserer Vergütung ganz oder teilweise in Verzug befindet.
  7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
    1. Alle Modellentwürfe, auch Vorentwürfe und Skizzen, alle Prototypen und alle Dateien etc. die wir im Zuge unserer Leistungserbringung schaffen, sind persönliche geistige Schöpfungen und durch das Urheber-, Design-, Marken- und/oder Patentrecht geschützt, dessen Regelungen auch dann vereinbart gelten, wenn eine nach gesetzlichen Vorschriften erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht worden ist.
    2. Herr Prof. Dr. Sebastian Mader und/oder Frau Theresia Strohschein-Mader haben das Recht auf Benennung als Urheber, Designer oder Erfinder.  Erhebliche Veränderungen eines von ihm und/oder ihr entworfenen/gestalteten Produktes bedürfen seiner und/oder ihrer Zustimmung.  Er und/oder sie kann beanspruchen, dass die nach seinen und/oder ihren Entwürfen hergestellten Produkte sowie die Werbemittel dafür und Veröffentlichung darüber mit einer auf ihn und/oder sie hinweisenden Kennzeichnung nach seiner und/oder ihrer Wahl versehen werden, soweit dies technisch möglich ist, der Gesamteindruck dadurch nicht beeinträchtigt wird oder die berechtigten Interessen unseres Kunden/ unserer Kundin nicht entgegenstehen.
    3. Herr Prof. Dr. Sebastian Mader und/oder Frau Theresia Strohschein-Mader haben das Recht, in Veröffentlichungen, bei Ausstellungen oder in eigenen Werbemitteln in geeigneter Form auf sein und/oder ihr Wirken und für unseren Kunden/ unsere Kundin und die dabei erreichten Ergebnisse hinzuweisen, wozu auch das Recht gehört, Abbildungen des Produktes/Werkes zu verwenden, sofern dem nicht erkennbare Interessen des Kunden/ der Kundin entgegenstehen.
    4. Erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumen wir (einschließlich Herrn Prof. Dr. Sebastian Mader und Frau Theresia Strohschein-Mader) unserem Kunden/ unserer Kundin an dem aus unserer Leistung Entstandenen ein Nutzungs- und Verwertungsrecht ein, einschließlich des Rechtes, dies als Design, Gebrauchsmuster, Patent oder Marke schützen zu lassen.
    5. Nutzungsrechte an Vorentwürfen, Varianten oder Studien des endgültigen Designproduktes werden hingegen nicht übertragen. Jede Verwendung, Verwertung oder Nachahmung solcher Vorentwürfe, Varianten oder Studien ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung zulässig.
  8. Wettbewerbsverbot
    1. Wir unterliegen grundsätzlich keinem Wettbewerbsverbot, es sei denn wir haben ein solches ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  9. Geheimhaltung und Datenschutz
    1. Alle Informationen oder Unterlagen, gleich in welcher Form, auch in elektronischer Form, über Geschäftsvorgänge, die unser Kunde/ unsere Kundin von uns erlangt oder wir von ihm /ihr, gelten dann als "vertraulich", wenn sie als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen eindeutig als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis erkennbar sind.
    2. Wir und unser Kunde/ unsere Kundin verpflichten sich wechselseitig unbefristet, über vertrauliche Informationen/Unterlagen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und diese nur zur Durchführung des Vertrages und des damit verfolgten Zweckes zu verwenden. Dies gilt insbesondere auch für die unseren Kunden/unserer Kundin während unserer Leistungserbringung zur Kenntnis gebrachten Ideen, Vorentwürfen, Designstudien und/oder Prototypen.
    3. Informationen oder Unterlagen, die der jeweils anderen Partei bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren oder bereits veröffentlicht waren, gelten nicht als vertraulich. Gleiches gilt für solche Informationen oder Unterlagen, die aufgrund gesetzlicher Auskunfts-, Unterrichtungs- und/oder Veröffentlichungspflichten oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
    4. Beide Parteien verpflichten sich zur Wahrung des Datengeheimnisses, insbesondere gemäß Art. 29, 32 Abs. 4 DS-GVO und erkennen an, dass es untersagt ist, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zugehörigen Zweckes zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
    5. Alle vorstehenden Regelungen dieses Abschnittes IX gelten auch nach Beendigung eines Vertrags.
  10. Vergütung und Zahlung
    1. Die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung von uns genannten Preise sind maßgeblich. Sie verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer.
    2. Neben unserer Vergütung haben wir Anspruch auf Erstattung aller angemessenen Auslagen, die wir im Rahmen unserer Leistungserbringung verständiger Weise aufwenden durften.
    3. Unsere Rechnungen sind ohne Abzüge, insbesondere auch ohne Bankgebühren 30 Tage nach Rechnungsausstellung spätestens zu bezahlen.
    4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen unserem Kunden/ unserer Kundin nur zu, soweit seine/ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns unbestritten sind.
    5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Kunde/ unsere Kundin seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nicht nachkommen kann, so sind wir berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf einer dafür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.  Unter gleichen Voraussetzungen sind wir auch berechtigt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen oder zu verkürzen.
  11. Gewährleistung und Haftung
    1. Die von uns geschaffenen Leistungen sind nach unserem Wissensstand eine eigenständige, persönlich-geistige Schöpfung.  Eine hierüber hinausgehende Zusicherung, insbesondere von Neuheiten oder Eigenart der zugrunde liegenden Idee oder für die Rechtswirksamkeit oder Rechtsbeständigkeit von Rechten daran wird nicht gegeben.
    2. Wir haften nicht für die Neuartigkeit, die technische Realisierbarkeit oder die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Ergebnisses unserer Leistung, ebenso wenig dafür, dass der Herstellung, Verbreitung oder sonstiger wirtschaftlicher Nutzung nicht Rechte Dritter entgegenstehen.
    3. Unser Kunde/ Unsere Kundin hat das Ergebnis unserer Leistung eigenverantwortlich auf seine Funktionstauglichkeit und -sicherheit, auf die technische Realisationsmöglichkeit sowie auf die Vermarktungsfähigkeit zu überprüfen.
    4. Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich insoweit eine Haftung vorgesehen ist.  Das gleiche gilt für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.  Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.  Wesentliche Vertragspflichten sind nur solche, deren Erfüllung den mit uns geschlossenen Vertrag prägt und auf die unser Kunde/ unsere Kundin vertrauen darf.
  12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
    1. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz in Hilden.
    2. Der Gerichtsstand ist ausschließlich, auch als internationaler Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Hilden. Wir sind jedoch in allen Fällen berechtigt, Klagen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden/ der Kundin zu erheben.
    3. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen unserem Kunden/ unserer Kundin und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 07.02.2019